Forstliche Beratung
Unter Aufforstung im Sinne des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) verstehen wir die die gezielte Bepflanzung eines Grundstücks in der offenen Landschaft mit Forstpflanzen (Waldbäumen oder -sträuchern) oder die Überlassung einer Fläche an die natürliche Bewaldung durch Sukzession beziehungsweise Naturverjüngung.
Bei den Wiederaufforstungsflächen kann sich eine vorausgehende Bodenbearbeitung (Mulchen der Fläche) durchaus lohnen. Die Pflanzengröße bzw. das Pflanzverfahren sollte sich nach der Verunkrautung der Pflanzfläche richten. Wir beraten und begleiten Sie bei der Realisierung Ihrer Vorhaben.